Der Anwaltskanzlei Beispiel & Partner, vertreten durch den Geschäftsführenden Partner Rechtsanwalt Max Mustermann, Beispielweg 456, 67890 Beispielland, wird sowohl die Ermächtigung zur außergerichtlichen Vertretung in sämtlichen zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Belangen als auch die Prozessvollmacht für alle gerichtlichen Auseinandersetzungen gegen die Beispiel AG und gegebenenfalls weitere potenzielle Gegner in allen Rechtsinstanzen erteilt.
Diese Vollmacht beinhaltet insbesondere die folgenden Befugnisse:
1. Vertretung in zivil-, sozial- und verwaltungsrechtlichen Verfahren, einschließlich einstweiliger Rechtsschutzmaßnahmen
2. Beilegung von Rechtsstreitigkeiten durch Vergleiche, andere Einigungen, Verzichtserklärungen oder Anerkenntnisse
3. Vertretung in alternativen Konfliktlösungsverfahren, insbesondere bei staatlich anerkannten Schlichtungsstellen (z.B. Schiedsstellen)
4. Entgegennahme und Vornahme von Zustellungen sowie anderer formeller Mitteilungen
5. Einholung von Auskünften, Vertragsdokumenten und sonstigen personen- oder vertragsbezogenen Daten bei Versicherungen, Banken und anderen datenverarbeitenden Stellen, wobei die jeweiligen Auskunftspflichtigen von ihrer Schweigepflicht entbunden werden
6. Erstattung von Strafanzeigen bei zuständigen Behörden
7. Versand von E-Mails in meinem/unserem Namen zur Durchsetzung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen
8. Anfragen bei der Rechtsschutzversicherung sowie Einholung von Informationen über bestehende oder frühere Verträge (insbesondere Versicherungsscheinnummer und allgemeine Rechtsschutzbedingungen)
9. Erteilung von Untervollmachten an Dritte
10. Entgegennahme von Zahlungen, einschließlich Fremdgeldern und Gerichtskosten
Der/die Vollmachtgeber/in erklärt sich damit einverstanden, dass die Kommunikation in elektronischer Form, beispielsweise per E-Mail, erfolgen kann. Ebenso wird akzeptiert, dass der Schriftverkehr mit den Gegnern bzw. deren Vertretern sowie mit Unterbevollmächtigten ebenfalls elektronisch, z.B. per E-Mail, abgewickelt werden kann.